Minenzellensperren

Minenzellensperren wurden nach heutigem Kenntnisstand nur an 3 Orten errichtet, weil andere Sperrarten nicht in Frage kamen.

Als Regeltiefe zur Verlegung wurde ein Bereich von 100 m angesehen. Die Anordnung erfolgte ohne festes Schema. Mindestabstand zwischen den einzelnen Stellen sollten 3,00 m sein. Als Ladung sollten die Panzerminen DM 11 bzw. DM 21 dienen.

Im Ernstfall wurde die massive Friedensabdeckung entfernt. Auf die Zelle wurde nach Einbringen der Mine eine Kunststoffabdeckung gesetzt, die anschließend entsprechend der Umgebung angestrichen wurde, sodass die Sperrzelle unsichtbar wurde.

Sperreinbau für eine Minenzellensperre

Im Bereich des Fulda Gaps soll es zwei dieser besonderen Sperrobjekte gegeben haben. Eins in der Nähe von Kassel (bislang nicht verifiziert) und eins in der Nähe von Hünfeld (siehe unten).

Minenzellensperre
Nahaufnahme einer Minenzellensperre

(Aktualisierungsstand: 30.01.2026)